Brandschutzbeauftragter
- Brandschutzbeauftragter gemäß (vfdb 12-09/01, Technische Universität Kaiserslautern)
Portfolio

Flucht und Rettungspläne
Beschreibung Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601:2021-11
Art Ein Flucht- und Rettungsplan dient der vereinfachten Vermittlung von Informationen über relevante Flucht- und Rettungswege, die Evakuierung und Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sowie in festgelegten baulichen Anlagen. Er ist bewusst auf die Benutzung möglichst weniger Worte zur Verständigung beschränkt. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsausstattung einer baulichen Anlage und spielt eine wichtige Rolle für die Brandschutz-Dokumentation. Indem er Menschen helfen soll, sich selbst über die Fluchtwege in einer baulichen Anlage zu informieren, ergänzt er das Sicherheitsleitsystem einer baulichen Anlage.
Unser Service - Begehung des Gebäudes - Erstellung der Flucht,- und Rettungspläne - Druck und Rahmung der Pläne - Fachgerechte Montage

Feuerwehrpläne
Beschreibung Erstellen von Feuerwehrplänen nach DIN 14095:2007-05 beschreiben Sie Ihr Projekt.
Art Feuerwehrpläne nach DIN 14095 Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 dient den Einsatzkräften der schnellen Orientierung im Gebäude. Er gibt Aufschluss über Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte sowie Ansammlungen von brennbaren Materialien.
Unser Service Wir erstellen Feuerwehrpläne nach DIN und übernehmen folgende Leistungen für Sie: Begehung des Gebäudes Erstellung der Feuerwehrpläne Abstimmung der Pläne mit den zuständigen Behörden bis zur Abnahme Bereitstellung der Feuerwehrpläne als Datei (PDF) Druck (spritzwassergeschützt) der Feuerwehrpläne Hinterlegung des Plans bei der örtlichen Feuerwehr und ggf. der Brandmeldezentrale
Brandschutzordnung Teil a,b,c
Teil a Brandschutzordnung Teil A (lt. DIN 14096 Teil A; BGV A8) Die Brandschutzordnung Teil A eignet sich durch ihr Format (DIN A4) und ihre Prägnanz als Aushang. In kurzer Form enthält sie Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung und zum Verhalten im Notfall (Ruhe bewahren, Brand melden, in Sicherheit bringen, Löschversuch unternehmen). Diese Anweisungen sind für jeden bestimmt, der sich in einem Gebäude aufhält, ganz gleich, ob er dort wohnt, dort beschäftigt oder nur vorübergehend anwesend ist. Wir liefern die auf Ihre Organisation angepasste Brandschutzordnung Teil A als Ausdruck in laminierter und / oder kaschierter Form. Wir erstellen für Sie eine Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN zum Festpreis. Fordern Sie ein kostenloses Angebot bei uns an! Wir beraten Sie gerne.
Teil b Brandschutzordnung Teil B (lt. DIN 14096 Teil B; BGV A8) Eine von uns erstellte Brandschutzordnung Teil B ist ein übersichtlich gegliedertes Dokument, das zur Veranschaulichung möglichst viele farbige Symbole enthält und das je nach Unternehmen / Organisation 15 bis 20 DIN A4 Seiten umfassen kann. Das Dokument wendet sich an Personen, die im Gebäude wohnen oder beschäftigt sind. Es enthält Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandbekämpfung, zum Verhalten bei Unfällen, Bränden oder sonstigen Schadensfällen. Es liefert zusätzlich Hinweise zur Verhütung von Bränden und gibt Erläuterungen zum Umgang mit Feuerlöschgeräten. Wir liefern die auf Ihr Unternehmen angepasste Brandschutzordnung als farbigen Ausdruck und als PDF-Datei. Erstellung einer Brandschutzordnung Teil B nach DIN Nach Einsicht der Grundrisspläne und eines Organigramms oder einer Objektbegehung erstellen wir Ihnen gerne ein Festpreisangebot.
Teil c Brandschutzordnung Teil C (lt. DIN 14096 Teil C; BGV A8) Eine von uns erstellte Brandschutzordnung Teil C ist ein übersichtlich gegliedertes Dokument, das je nach Unternehmen / Organisation 15 bis 22 DIN A4 Seiten umfassen kann. Das Dokument wendet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind (z. B. Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure). Die Brandschutzordnung Teil C beschreibt die betrieblichen Maßnahmen zur Gefahrenverhütung und -abwehr. Sie definiert die Zuständigkeiten / Verhaltensweisen von Personen, die für den Brandschutz im Unternehmen / Verwaltung auserkoren sind. Wir liefern die auf Ihr Unternehmen angepasste Brandschutzordnung als Ausdruck und als PDF-Datei. Brandschutzordnung Teil C Nach Einsicht der Grundrisspläne und eines Organigramms oder einer Objektbegehung erstellen wir Ihnen gerne ein Festpreisangebot. Unverbindlich und kostenfrei. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Brandschutzhelfer
Beschreibung Ausbildung von Brandschutzhelfern
Art 7.3 Brandschutzhelfer (1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Titel Der Brandschutzhelfer ist eine Ausbildung nach DGUV-I205/023 welche einen theoretischen und praktischen Teil enthält. Unter Bezug nehmeder unternehmenspezifischen Aspekte bekommen die Teilnehmer einen Eindruck in ihre Aufgaben und lernen das richtige Verhalten im Schadensfall kennen. Die ausgebildeten Personen werden durch den Betrieb zum Brandschutzhelfer benannt. Rechtsgrundlage bildet hier das Arbeitsschutzgesetz Paragraph 10 Abs. 2 , DGUV-1 Paragraph 22 Abs. 2 und ASR 2.2

Feuerlöscher Ausbildung
Beschreibung Feuerlöscherausbildung gemäß ASR 2.2
Art 7.2 Unterweisung Der Arbeitgeber hat alle Beschäftigten über die nach Punkt 7.1 festgelegten Maßnahmen - vor Aufnahme der Beschäftigung, - bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und - danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.

Brandschutzbeauftragter
Beschreibung Externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen
Art • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C) • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken • Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer) • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw. • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw. • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen • Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz


